UVV-Prüfung für Tore nach ASR A1.7

Rechtssicher, zuverlässig und vom Fachbetrieb durchgeführt

Wir beraten Sie gerne!

UVV-Prüfung für Tore nach ASR A1.7

Automatische Tore und kraftbetätigte Türanlagen sind aus modernen Gewerbe- und Industriegebäuden nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für effiziente Abläufe, erhöhen die Sicherheit und erleichtern den täglichen Betrieb. Gleichzeitig stellen sie jedoch auch ein potenzielles Risiko dar, wenn sie nicht regelmäßig überprüft werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung nach ASR A1.7 stellt sicher, dass Ihre Toranlagen jederzeit sicher, funktionsfähig und normgerecht betrieben werden können.
Die Scheel GmbH & Co. KG übernimmt diese Prüfungen fachgerecht und zuverlässig – für Unternehmen, Gewerbebetriebe, Wohnungsbaugesellschaften und öffentliche Einrichtungen.

UVV-Prüfung für Tore nach ASR A1.7

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 regelt den sicheren Betrieb von Türen und Toren in gewerblich genutzten Gebäuden. Sie verpflichtet Betreiber dazu, kraftbetätigte Tore regelmäßig durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Ziel der Prüfung ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden – insbesondere zum Schutz von:

  • Mitarbeitern
  • Kunden
  • Besuchern und Dritten

Eine ordnungsgemäße UVV-Prüfung sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern auch für:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Minimierung von Haftungsrisiken im Schadensfall

Warum ist die regelmäßige Prüfung so wichtig?

oranlagen sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß, Witterungseinflüsse oder fehlerhafte Einstellungen können die Sicherheit beeinträchtigen.

Typische Risiken:

  • Unkontrolliertes Schließen von Toren
  • Fehlerhafte Endlagen
  • Defekte Sicherheitseinrichtungen
  • Zu hohe Schließkräfte
  • Störungen in Steuerung oder Antrieb

Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass diese Risiken frühzeitig erkannt und behoben werden.

Welche Tore sind prüfpflichtig?

Die UVV-Prüfung gilt für alle kraftbetätigten Toranlagen, insbesondere:

  • Sektionaltore im gewerblichen Einsatz
  • Rolltore und Rollgitter
  • Schnelllauftore
  • Schiebe- und Drehtore
  • Industrietore
  • Tore in Tiefgaragen und Parkhäusern

Auch Bestandsanlagen müssen unabhängig vom Baujahr regelmäßig geprüft werden.

Wie oft muss geprüft werden?

Die UVV-Prüfung ist in der Regel:

  • Mindestens einmal jährlich verpflichtend
  • Nach Reparaturen oder Änderungen erforderlich
  • Bei hoher Nutzung häufiger empfehlenswert

Die konkreten Intervalle hängen ab von:

  • Nutzungshäufigkeit
  • Einsatzort
  • Beanspruchung der Anlage

Ablauf der UVV-Prüfung

Die Scheel GmbH & Co. KG führt alle Prüfungen strukturiert und normgerecht durch.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Sichtprüfung aller mechanischen Bauteile
  • Kontrolle von Führungsschienen, Rollen und Aufhängungen
  • Funktionsprüfung der gesamten Toranlage
  • Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle von Steuerung und Antrieb
  • Messung der Schließkräfte
  • Prüfung von Not-Stopp-Systemen
  • Vollständige Dokumentation

Sie erhalten ein rechtssicheres Prüfprotokoll gemäß gesetzlichen Anforderungen.

Die Kombination aus Prüfung und Wartung sorgt für maximale Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Ihre Vorteile:

  • Weniger Ausfälle
  • Längere Lebensdauer
  • Höhere Betriebssicherheit
  • Geringere Reparaturkosten

 

Warum Scheel?

  • Fachgerechte Prüfung nach ASR A1.7
  • Qualifizierte und erfahrene Techniker
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schnelle Terminvergabe
  • Prüfung, Wartung & Reparatur aus einer Hand
  • Betreuung von Einzelanlagen bis Großobjekten